Berechnen Sie schnell und präzise Ihre voraussichtliche Netto-Rente. Berücksichtigt aktuelle Steuerfreibeträge, Krankenkassenabzüge und den Besteuerungsanteil (Wachstumschancengesetz).
Steuerpflichtiger Anteil gemäß Ihrem Eintrittsjahr: --
| Position | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Bruttorente gesamt | 0,00 € | 0,00 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 0,00 € | 0,00 € |
| Einkommensteuer (Schätzung) | 0,00 € | 0,00 € |
| Netto-Rente | 0,00 € | 0,00 € |
*Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Steuerschuld kann durch weitere Einkünfte abweichen.
Wer jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, rechnet oft nicht damit, dass im Alter noch Steuern und Abgaben auf die Rente anfallen. Unser Rentensteuer Rechner hilft Ihnen, schnell und unkompliziert zu ermitteln, wie viel von Ihrer Bruttorente als Netto-Rente auf Ihrem Konto landet.
Durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung (Alterseinkünftegesetz aus 2005) ist ein bestimmter Prozentsatz der Rente steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz ("Besteuerungsanteil") hängt ausschließlich davon ab, in welchem Kalenderjahr Sie in den Ruhestand treten. Sind Sie beispielsweise 2020 in die Rente eingetreten, liegt Ihr Besteuerungsanteil bei 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent sind ein fester Rentenfreibetrag, der Ihnen für den Rest des Lebens steuerfrei bleibt (in festem Euro-Betrag). Wer ab dem Jahr 2058 (geändert durch das Wachstumschancengesetz ) in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuern.
Zusätzlich zur Steuer müssen pflichtversicherte Rentner Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) abführen. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 %, wobei sich die Rentenversicherung und der Rentner diesen zur Hälfte teilen (7,3 %). Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Mit diesem Rechner können Sie alle diese Abzüge herunterbrechen und kalkulieren. Haben Sie privat vorgesorgt? Checken Sie den Riester Rente Rechner. Sie erhalten nicht nur eine Schätzung Ihres monatlichen Zahlbetrags, sondern auch eine jährliche Aufstellung. Der Rechner berücksichtigt den aktuellen steuerlichen Grundfreibetrag (11.784 Euro), den Sonderausgabenpauschbetrag, sowie den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro.
Nein. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen nach allen Abzügen, Freibeträgen und Sonderausgaben den Grundfreibetrag (11.784 Euro in für Ledige) übersteigt. Nur die Einnahmen oberhalb dieser Grenze unterliegen der Einkommensteuer.
Das hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Für Neurentner des Jahres beträgt der steuerpflichtige Anteil 83%, was bedeutet, dass 17% der ersten vollen Brutto-Jahresrente steuerfrei bleiben. Dieser Betrag wird als dauerhafter Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben.
Pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse (KVdR) zahlen etwa 7,3 % für die Krankenversicherung (plus Hälfte des Zusatzbeitrags) und 3,4 % (Stand ) für die Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 %-Punkten.
Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils verlangsamt. Statt um 1 Prozentpunkt ab 2021, steigt der Besteuerungsanteil rückwirkend ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Eintrittsjahrgang. Somit sind erst für Renteneintritte im Jahr 2058 (statt 2040) 100 Prozent steuerpflichtig.