Wer riestert, profitiert von Zuschüssen. Ermitteln Sie online, welche steuerlichen Auswirkungen die Auszahlung im Rentenalter hat.
| Position | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Gesamteinkünfte (Brutto) | 0,00 € | 0,00 € |
| Kranken- / Pflegeversicherung | 0,00 € | 0,00 € |
| Steuerschuld auf Gesamteinkommen | 0,00 € | 0,00 € |
| Finales Netto | 0,00 € | 0,00 € |
Riester-Einkünfte werden voll steuerlich dem zvE angerechnet und erhöhen die Steuerschuld über den Steuersatzprogressionseffekt.
Millionen Deutsche sichern sich durch den "Riester-Vertrag" (benannt nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester) im Rahmen der privaten Altersvorsorge gegen finanzielle Lücken ab. In der Ansparphase winken lukrative Steuervergünstigungen in Form des sogenannten "Sonderausgabenabzugs" sowie staatliche Zulagen (bspw. die Kinderzulage oder Grundzulage). Wenn jedoch das 67. Lebensjahr erreicht wird und die monatlichen Auszahlungen beginnen, hält das Finanzamt abermals die Hand auf. Mit unserem Riester Rente Rechner können Sie leicht einsehen, was nach allen Abzügen übrig bleibt.
Bei Einzahlungen in den Riester-Vertrag handelt es sich um gefördertes "Brutto-Geld". Da der Staat Einzahlungen aus dem Bruttolohn nicht nur duldet, sondern sogar stark fördert, greift im Moment der Auszahlung die nachgelagerte Besteuerung in Form von § 22 Nummer 5 EStG. Grundsätzlich gehört die Riester-Rentenleistung zu den voll steuerpflichtigen „sonstigen Einkünften“. Konkret bedeutet das: Jeder ausgezahlte Riester-Euro der lebenslangen privaten Rente (oder auch Auszahlungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme, sofern förderunschädlich) wird komplett, zu 100%, zum steuerpflichtigen Einkommen addiert.
Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es hier keinen Bestandsschutz oder Freibetrag basierend auf dem Renteneintrittsjahr. Das steigert Ihr gesetzliches zu versteuerndes Einkommen und infolge der Progression (dem Ansteigen des Steuersatzes bei höherem Einkommen in Deutschland) nicht selten überproportional die eigene Steuerlast. Für viele Riester-Sparer ein Schock – ob es sich dennoch gelohnt hat, hängt von Ihrer persönlichen Einkommens- und steuerrechtlichen Situation vor 10, 20 oder 30 Jahren ab.
Ein kleiner Trost ist die Krankenversicherung. Privaten Riester-Renten sind für gesetzlich pflichtversicherte Rentner (KVdR) in der Regel komplett frei von zusätzlichen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Es darf aber kein sogenannter „Betriebs-Riester“ (betriebliche Altersversorgung) sein! Handelt es sich jedoch um eine klassische betriebliche Rente, greift seit geraumer Zeit zumindest ein gesetzlicher Freibetrag bei der Krankenversicherung, wodurch Sie erst für Summen oberhalb dieser Schwelle (ca. 176 Euro, Stand ) die vollen Kassenbeiträge entrichten müssen.
Ja, bei regulärem Renteneintritt (Teilkapitalisierung). Es sei jedoch gewarnt: Auch diese 30-prozentige Summe ist voll und auf einen Schlag nach § 22 EStG zu 100% in dem entsprechenden Abholungsjahr einkommensteuerpflichtig. Eine Fünftelregelung (wie bei echten Abfindungen) entfällt bei normalen Verträgen häufig – überprüfen Sie die Auszahlungsalternativen eng mit dem Steuerberater.
Ja, sofern Sie Ihre ausgezahlte Riester-Rente in das zusätzliche Eingabefeld (Zusatzrente) eintragen. Das System addiert die Beträge und ermittelt durch die Anwendung der jeweils aktuellen ESt-Sätze die angenäherte monatliche Steuerabgabe in voller 100-Prozent-Veranlagung.